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Dec 13, 2010
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Das große HR-Weihnachts-FAQ: Alles rund um Arbeitsrecht, Mitarbeiterzuwendungen, Weihnachtsfeier, Jahresendgespräche, Bonus und Urlaubsanspruch

Alle Jahre wieder….

… fragt man sich zu Weihnachten dieselben Fragen: Was passiert mit meinem Rest-Urlaub bzw. habe ich einen Urlaubsanspruch? Gibt es ein Jahresendgespräch? Ist eine Weihnachtsfeier eine Pflicht-Veranstaltung? Sind Geschenke (steuerfrei) erlaubt? Ist es schlimm, wenn ich witterungsbedingt zu spät komme?

Wir haben auf alle relevanten Fragen und Antworten zu den Kategorien Arbeitsrechte/-pflichten, Mitarbeitergeschenke, Weihnachtsfeier, Jahresendgespräche, Jahres-Bonus und Urlaubsanpruch zusammengetragen.

Arbeitsrechte und -pflichten

Wegeunfall

Passiert auf dem Weg zur Arbeit ein sogenannter Wegeunfall, braucht sich der Verletzte vorrangig um die Versicherung keine Sorgen zu machen, denn hier haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Definiert sind versicherte Tätigkeiten u.a. folgendermaßen (§ 8 SGB VII Arbeitsunfall): ” [... ] das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, [...]“, wozu ebenfalls zugehörig abweichende Wege sind. Unter abweichende Wege fallen beispielsweise auch der Weg zum Kindergarten oder zu einer anderen, betreuenden Einrichtung für die eigenen Kinder.

Witterungsbedingte Verspätung Bahnverkehr durch Schnee eingeschränkt

Ein Mythos, wer glaubt, es sei nicht die Schuld des Arbeitnehmers, wenn er wegen witterungsbedingter Einschränkungen zu spät zur Arbeit erscheint. Liegen keine “persönlichen Gründe” für das Verspäten vor, wie sie in § 616 BGB festgelegt sind, muss der Arbeitnehmer mit Konsequenzen rechnen. Denn bei ihm liegt das sogenannte “Wegerisiko“, d.h. es ist Sache des Arbeitnehmers, wie er von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle gelangt. Folgen können durch die ausgefallene Zeit Nacharbeit, Minderung des Lohns, sowie Abmahnungen oder bei Wiederholungen sogar die Kündigung sein.

Kommt derArbeitnehmer aufgrund eines Wegeunfalls jedoch zu spät zur Arbeit, greift diese Regelung nicht, da die “persönliche Sphäre” des Arbeitnehmers betroffen ist.

Beheizung der Arbeitsstätte

Der Arbeitgeber ist verplichtet, lt. § 618 des BGB, Schutzmaßnahmen für seine Arbeitnehmer zu ergreifen. Laut § 6 der Arbeitsstättenverordnung, ist der Arbeitgeber je nach Tätigkeit verpflichtet für eine bestimmte Raumtemperatur zu sorgen, welche bereits bei Arbeitsbeginn (!) gegeben sein muss. Bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten, bzw. für Verkaufsräume gilt eine Temperatur von +19°C, in Büroräumen sogar +20°C.

Unternimmt der Arbeitgeber jedoch keinerlei Maßnahmen zum Schutz seiner Angestellten, darf der Arbeitnehmer von seinem “Zurückbehaltungsrecht” Gebrauch machen und seine Arbeitsleistung verweigern (vgl. § 273 Abs. 1 BGB).

Mitarbeitergeschenke

Wertigkeit von Mitarbeitergeschenken

Geschenke, Geschenke! Wer freut sich nicht über kleine (und goße) Aufmerksamkeiten. Doch wie “aufmerksam” darf der Chef oder der Arbeitgeber sein? Leider gibt das Gesetz hier keine Grenze vor, sondern die Unternehmensrichtlinien sind die Regel. Hier werden Geschenke im Wert von bis zu 25€ oft als “sozialadäquat” dargestellt, ein gesponsorter Kurztrip vom Chef sollte dagegen kritischer betrachtet werden.

Steuerliche Absetzbarkeit von MitarbeitergeschenkenMitarbeitergeschenk mit roter Schleife

Da Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Belegschaft als Arbeitslohn betrachtet werden, sind Geschenke prinzipiell lohnsteuerpflichtig. Weihnachtsgeschenke stellen jedoch Sachleistungen dar und können steuerfrei bleiben, solange sie den Wert von 40€ nicht übersteigen.

Ebenfalls gibt es eine Jahresobergrenze in Höhe von 1.080 € in Bezug auf die vom Unternehmen vertriebene Ware, welche der Mitarbeiter als Weihnachtsgeschenk bezieht.

Pfiffige Ideen für Mitarbeitergeschenke oder Weihnachtskarten

Ein bisschen Aufmerksamkeit gegenüber den Arbeitskollegen oder eben kleine Tipps von diesen können wahre Motivationsschübe mit sich ziehen. Ein Schokonikolaus oder eine Flasche Wein sind sicherlich nett, aber wie wäre es einmal mit einem schicken Autoladegerät inkl. USB-Adapter, einem hübschen Schlüsselanhänger oder gar einem Regenschirm? Sollten der Arbeitgeber sich in Form einer handgeschriebenen Karte bedanken wollen gibt es auch hier eine ganz kreative und schöne Auswahl, so beispielsweise mit Bienenwachskerze zum “selberbauen“.

Weihnachtsfeier

Pflichtveranstaltung ja oder nein?

Prinzipiell ist es ganz klar geregelt: die Teilnahme ist nicht gesetzlich geregelt und somit beruht sie auf freiwilliger Basis. Findet diese Veranstaltung jedoch während der regulären Arbeitszeit statt, besteht die arbeitsvertragliche Hauptpflicht in der “Erbringung der Arbeitsleistung“.

Weihnachtsfeier 2.0: Vom “hin müssen” zum “hin wollen”

Eine Weihnachtsfeier sollte im besten Falle den Zusammenhalt der Betriebsangehörigen stärken. Doch spätestens nach dem fünften Jahr in Folge bei demselben Italiener um die Ecke, sollte der Veranstaltende einmal umdenken. Denn dieser Abend kann zu einem ganz besonderen und neuartigen Teamereignis werden, man muss sich einfach nur inspirieren lassen.

“Du” und weitere Faux-PasTanzende Menschen

Auch wenn es schwerfällt die Reden des Chefs, des Vorstands und eventuell des Firmenseniors zu ertragen, sollten Anwesend weder ihren Chef angähnen, noch sich bereits währenddessen betrinken. Denn dem Veranstalter gilt auch hier immernoch die Rolle des Gastgebers und somit sollten auch Mitarbeiter erst trinken, wenn der Chef beginnt. Neben Unannehmlichkeiten wie beispielsweise einem umgestoßenen Glas oder überfüllter Buffetteller, sollte besonders die Kleidung besonders bedacht werden: das kleine Schwarze ist sicherlich schick, jedoch genauso unangebracht auf einer firmeninternen Weihnachtsfeier wie eine Mickey Mouse Krawatte am Hals eines Vorstandsmitgliedes.

Jahresendgespräche und der (erhoffte) Bonus

Herr Schmidt, hätten Sie einen Moment…?

Am Ende des Jahres sollten sich Angestellt im Einzelgespräch mit Ihrem Chef zusammensetzen. Auch hierauf sollten sie sich vorbereiten, denn somit profitieren beide und können mit “guten Vorsätzen” in das neue Jahr starten. Nehmen Sie sich Zeit für Fragen und Antworten zu Themen wie Arbeitsabläufen, Zusammenarbeit mit Anderen, berufliche & fachliche Entwiclung und zukünftige Projekte oder Wünsche. Denn spätestens in diesem Gespräch sollte die Chance genutzt werden, Klartext zu sprechen.

Geraten Sie nicht in Panik, es geht hierbei weder darum, dass dem Chef geschmeichelt werden soll, noch sollte hier die eigene Meinung bezüglich seiner oder ihrer Person kundgetan werden. Doch einige Fettnäpfchen sollten trotzdem ein wenig umgangen werden. Neben direkter Einleitung zum Thema “Geld” oder auch drohenden Forderungen sind ebenfalls sachfremde oder gleichgültige Aussagen ein sicherer Weg sich selbst “ins Aus” zu schießen.

Der Bonus am Jahresende

Gesetzlich geregelt ist die Bonuszahlung bzw. das Weihnachtsgeld am Jahresende nicht. Handelt es sich beim Arbeitsvertrag um einen Tarifvertrag sind diese Arbeitnehmer auf der sicheren Seite, denn hier handelt es sich um einen festgelegten Prozentsatz vom Monatseinkommen. Erfolgt eine freiwillige Zahlung seitens des Arbeitgebers kommt es wiederum auf die Formulierung im Vertrag an: beispielsweise muss der Arbeitnehmer bei einer “freiwilligen, stets widerruflichen Leistung” zahlen.

Urlaubsanspruch am Jahresende Urlaubsplanung via Kalender

Das Bundesurlaubsgesetz regelt es in §7 ganz klar: “(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, [ ... ]“. Der Arbeitgeber muss nun zwar die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen, stehen jedoch dringliche betriebliche Belange zwischen Weihnachten und Neujahr an, muss der Arbeitnehmer leider zurückstehen. Ebenso sollten Arbeitnehmer Vorsicht walten lassen bei der Annahme, dass sie ohne weiteres Ihren Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen können. Denn nur, wer aufgrund der oben erwähnten Belange des Arbeitgebers oder aufgrund schutzwürdiger Mitarbeiter seinen Urlaub nicht nehmen konnte, darf ihn ins Folgejahr ziehen.

Nov 30, 2009
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HR-Fundgrube: Virales Employer Branding, Monster DNA, Personalberater, Spam-Bewerbungen, Facebook-App

Welche spannenden Themen wir letzte Woche zum Thema Karriere und Recruiting im Netz gefunden haben, können Sie in unserem Karriere-Blog für Fach- und Führungskräfte in Ruhe nachlesen. Wir wünschen einen guten Start in die Woche!

Karriere-Beschleuniger

Recruiting-Tipps

  • Hauptsache Aufmerksamkeit – So lautet der Grundsatz der viralen Verbreitungsstrategie. Auch Unternehmen sollten hinsichtlich ihres Employer Brandings innovative Ansätze zeigen um in aller Munde zu sein. Sehen sie einige gelungene Beispiele.
  • Was Personaler weder hören noch sehen wollen. Spam ist ein weit verbreitetes Phänomen. Wir hoffen nur, dass sich HR-Abteilungen in Zukunft nicht vermehrt mit solchen “Spam”-Bewerbungen auseinander setzen müssen.
  • Employer Branding auf Facebook. Mit schätzungsweise 4,5 Millionen erwachsenen deutschen Nutzern verdrängt Facebook so langsam das deutsche Pendant StudiVZ und glänzt mit täglich neuen Applikationen und Erweiterungen. Damit ein Unternehmen Bestandteil einer täglichen Facebook-Kommunikation werden kann, hat Atenta die Facebook-Applikation jobstriker entwickelt. Unter Anderem können die Mitarbeiter eines Unternehmens die Stellenangebote ihres Arbeitgebers mit einem eigenen Jobs-Tab in ihr Facebook-Profil einbinden und sich gegenseitig Jobs empfehlen. Wir finden die Applikation sehr gelungen.
  • Treffsichere Ergebnisse mit Monster DNA – So heißt die neue Suche von Monster. Monster steigt mit dem gekauften Unternehmen Trovix in die semantische Suche mit ein. Ein erstes Fazit dazu gibt es auf blogaboujob.de. Eine Zeitleiste für die Veröffentlichung in Deutschland hatten wir vor einigen Wochen bereits gepostet.

Und hier noch ein – wie wir finden – gelungenes Employer Branding Video.

Wir wünschen eine erfolgreiche Woche.

Nov 23, 2009

HR-Fundgrube: Speed-Dating mit Bewerbern, Employer Branding 2010, Krise nutzen, leidenschaftlich zum Erfolg, zweitbester Job der Welt

Wie immer, die spannendsten Links der vergangenen Woche in unserer HR-Fundgrube. Viel Spaß!

Karriere-Beschleuniger

  • Weiß statt schwarz sehen – Warum die Krise Chancen bietet und zwar nicht nur für etablierte Unternehmen sondern für jeden Karriere-Willigen. Das Zitat von Hans Helmut Schetter, Personalvorstand bei Bilfinger Berger, verrät es.
  • Was will ich wirklich? – 5 relevanten Fragen, mit denen man rausbekommt, was einem im Leben und in der Karriere wichtig ist. Lesen Sie auch wie man die notwendige Zeit dafür schafft.
  • Karriere Basics – Ohne Leidenschaft kein Erfolg. Lesen sie mehr über die grundsätzlichen 6 Schritte um in Ihrer Karriere langfristig erfolgreich zu sein.  Ein weiterer Lese Tipp: Das kostenlose E-Book von Brian Clark erzählt auf unterhaltsame Art und Weise, wie Sie zu einem kreativen Gründer werden.
  • Der zweitbeste Job der Welt – letsbuyit.com wirbelt die Marketing-Trommel. Gesucht: International Shopping Consultant. Einsatzort: Berlin, London, Mailand, Paris, New York, Hong Kong und Tokio – Gehalt und Taschengeld inklusive. Die ausführliche Stellenbeschreibung vom Traum-Job sollten sie auf keinen Fall verpassen.

Recruiting-Tipps

  • Was ein Personalprofi wissen muss – Wir haben ihn getestet – den kostenlosen Online-Newsletter von PERSONALintern – und sind zufrieden. Falls sie sich für Trends und Studien im Personalbereich, Weiterbildung für Personalmanager, Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht oder Buchneuerscheinungen zum Thema Management und Personal interessieren, dann sollten sie die neusten Meldungen nicht verpassen.
  • Self-Selection und Speed-Dating im Bewerbungsprozess – Warum eine kanadische Firma einen etwas anderen Recruiting-Prozess bevorzugt.
  • Was ein Recruiter NIE tun sollte – Schicken Sie keine mit (diskriminierenden) Notizen versehenen Bewerbungsunterlagen an den Kandidaten zurück, wie bei einer Bewerberin aus Ostdeutschland passiert.
  • Employer Branding in 2010 – Alles über Einflussmöglichkeiten durch Social Media, Arbeitgebermarken und Image-Kontrolle. Lesen sie die Zusammenfassung der Studie im Personalberater-Blog. Die kostenlose Studie erhalten sie bei Scribd.

Und zum Schluss eine Präsentation zum Social Recruiting. Leider fehlt an einigen Stellen beschreibender Text aber es entsteht ein guter Eindruck über die Trends im Recruiting. Zur besseren Verständlichkeit hier die zugehörigen Hintergrundinformationen und Gedanken. Inwieweit setzen Sie bereits die beschriebenen Tools und Kanäle ein?

Das Talential-Team wünscht eine produktive Woche.

Nov 16, 2009
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HR-Fundgrube: Perfekte Bewerbung, Neues vom Arbeitsmarkt, War for Talents, Twitter-Listen, Employer Branding Studien

Unsere HR-Fundgrube diesmal wieder zum Anfang der Woche. Hier finden Sie spannende Karriere- und Recruiting-Tipps, die wir lesenswert fanden. Viel Spaß beim durchstöbern.

Karriere-Beschleuniger

Recruiting-Tipps

Zum Abschluss haben wir Ihnen noch eine sehr kreative Bewerbung eingefügt, sozusagen die Bewerbung 2.0. Gefällt uns. (für alle RSS-Leser, die die Präsentation nicht sehen, zum Anschauen bitte auf den Originalartikel klicken)

Wir wünschen eine erfolgreiche Woche.